CFL vom 18.06.2012, Heft 04
, Seite 178 - 182, CFL0479474
Mitteilungspflichten nach § 25a WpHG bei Erwerbsrechten und Erwerbsmöglichkeiten aus Gesellschaftsverträgen oder Gesellschaftervereinbarungen?
Gliederung
| I. | Einführung |
| II. | Mitteilungspflichtigkeit von Erwerbsmöglichkeiten |
| III. | BaFin: Meldepflicht nach § 25a WpHG in Bezug auf in Gesellschafterverträgen enthaltene Andienungspflichten und Vorkaufsrechte |
| IV. | Keine Meldepflichten nach § 25a WpHG bei Möglichkeit zum Erwerb von Holdinganteilen |
| V. | Keine Mitteilungspflichten nach § 25a WpHG in Bezug auf in Gesellschaftsverträgen oder Gesellschaftervereinbarungen enthaltene Vor- oder Ankaufsrechte |
| | 1. | Vorkaufsrechte |
| | 2. | Ankaufsrechte |
| | 3. | Right of first offer |
| | 4. | Andienungsrecht |
| VI. | Keine Meldepflichten nach § 25a WpHG bei drag alongs und tag alongs |
| VII. | Keine "Verdoppelung" von bereits nach § 22 WpHG zugerechneten Stimmrechten in Mitteilungen nach § 25a WpHG |
| VIII. | Ergebnis |
Dr. Andreas von Werder ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Frankfurt.
Sven Petersen ist Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Frankfurt.
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