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CFL vom 18.06.2012, Heft 04 , Seite 178 - 182, CFL0479474

Mitteilungspflichten nach § 25a WpHG bei Erwerbsrechten und Erwerbsmöglichkeiten aus Gesellschaftsverträgen oder Gesellschaftervereinbarungen?


Gliederung

I.Einführung
II.Mitteilungspflichtigkeit von Erwerbsmöglichkeiten
III.BaFin: Meldepflicht nach § 25a WpHG in Bezug auf in Gesellschafterverträgen enthaltene Andienungspflichten und Vorkaufsrechte
IV.Keine Meldepflichten nach § 25a WpHG bei Möglichkeit zum Erwerb von Holdinganteilen
V.Keine Mitteilungspflichten nach § 25a WpHG in Bezug auf in Gesellschaftsverträgen oder Gesellschaftervereinbarungen enthaltene Vor- oder Ankaufsrechte
 1.Vorkaufsrechte
 2.Ankaufsrechte
 3.Right of first offer
 4.Andienungsrecht
VI.Keine Meldepflichten nach § 25a WpHG bei drag alongs und tag alongs
VII.Keine "Verdoppelung" von bereits nach § 22 WpHG zugerechneten Stimmrechten in Mitteilungen nach § 25a WpHG
VIII.Ergebnis

Informationen zu den Autoren

Dr. Andreas von Werder ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Frankfurt.

Sven Petersen ist Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Frankfurt.


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