CFL vom 21.02.2012, Heft 01
, Seite 33 - 36, CFL0466587
Schiedsklauseln in Beratungsverträgen auf dem Prüfstand
Die Reaktionen zu dem Schiedsspruch in Sachen Kingsbridge./.Alix Partners wg. Märklin geben Anlass, die Vereinbarung von Schiedsklauseln in Beratungsverträgen zu überdenken. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass im Hinblick auf die bei Beratungsverträgen auftretenden Konfliktlagen der Gang zu einem Schiedsgericht weiterhin aus der maßgeblichen ex-ante Sicht beider Vertragsparteien typischerweise interessengerecht erscheint. Eine 'Flucht aus der Schiedsklausel' ist mithin regelmäßig weder für Streitigkeiten um das Beraterhonorar noch um die Folgen von Beratungsmängeln oder Nebenpflichtverletzungen geboten.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Der Ausgangsfall |
| III. | Schiedsgericht vs. ordentliches Gericht |
| IV. | Streit über den Beratungsvertrag |
| V. | Die Schiedsklausel aus typisierter ex-ante Parteiensicht |
| | 1. | Der Honorarstreit |
| | 2. | Streit über Beratungsmängel und Nebenpflichtverletzungen |
| VI. | Ergebnis und Schlussfolgerung |
Einleitung
Zum Jahresende 2011 ging die Nachricht durch die Medien, dass ein Schiedsgericht die Unternehmensberatung Alix Partners im Zusammenhang mit Beratungsleistungen hinsichtlich des Modelleisenbahnbauers Märklin zur Leistung von Schadensersatz verurteilt hat und Alix Partners diesen Schiedsspruch im Rahmen eines Aufhebungsverfahrens nach den §§ 1059, 1062 ZPO vor dem Oberlandesgericht München anfechten will. Der Schiedsspruch, so ein Medienbericht, sei in dieser Form noch ohne Beispiel. Andernorts hieß es, der Fall habe historische Dimension. Diese Diskussion soll zum Anlass genommen werden, die Vereinbarung von Schiedsklauseln in typischen Beratungsverträgen zu überprüfen. Sollte im Streitfall ein Schiedsgericht oder besser ein staatliches Gericht entscheiden? Gibt es Besonderheiten zu beachten, wenn eine Schiedsklausel vereinbart wird? Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf Beratungsverträge von professional service providers, wie beispielsweise Sanierungs- und Investitionsberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass das Schiedsverfahren bei typisierter Betrachtung der Interessenlagen von Berater und Auftraggeber aus ex-ante Perspektive gegenüber den ordentlichen Gerichten häufig vorzugswürdig und die Vereinbarung einer Schiedsklausel daher in den meisten Fällen weiterhin sachgerecht sein dürfte.
Dr. Markus S. Rieder, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Sozietät Shearman & Sterling LLP. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Prozessführung, Schiedsverfahren und Compliance. Er ist Co-Managing Partner der deutschen Praxis.
Wolfram Prusko ist Rechtsanwalt und Associate bei Shearman & Sterling LLP. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Prozessführung und Schiedsverfahren.
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